Wilhelmstraße 50

 

>Entwurfsidee / Leitgedanke

Ein gläserner Baukörper schließt die Bauflucht und verbindet den Neubau über ein
Atrium mit dem Hauptgebäude. Fünf auskragende Obergeschosse aus Stein durchdringen
diesen und halten respektvollen Abstand zum denkmalgeschützten Hofbeamtenhaus.
Die doppeldeutige Figur der Durchdringung löst den Konflikt zwischen klarer
Trennung aus Gründen des Denkmalschutzes und der Notwendigkeit des Verbindens
für Städtebau und Nutzung.
Der Glaskörper nimmt im EG Kita, Ausstellung und seitlich die Treppen und das Atrium
auf. Alle Büros befinden sich im steinernen Baukörper, der mit einer Lochfassade und
der horizontalen Gliederung auf den Bestand Bezug nimmt.
Die städtebaulich wichtige Kompaktheit des Gebäudes korrespondiert mit dem Hauptanliegen
hinsichtlich der Nachhaltigkeit: eine klare, einfache Organisation schafft viel
Nutzung auf wenig Fläche, ein gutes Verhältnis von Hülle zu Volumen und damit kurze,
übersichtliche Wege und Ressourcenschonung in Herstellung und Betrieb.

>Architektonisches Gestaltungskonzept

Das schlichte Gebäude zeigt sich eigenständig und modern und ist als Erweiterungsbau
gleichzeitig klar dem Haupteingang untergeordnet. Die Blockrandschließung aus
Glas nimmt Bezug auf das markant umlaufende Fassadengesims des Hauptkomplexes.
Das steinerne Gebäude hingegen wahrt Abstand zum Hofbeamtenhaus und orientiert
sich der Höhe nach an der Haupt- und Ritterschaftsbank einschließlich angrenzendem
Neubau.
Die Fassade unterscheidet die öffentlichen, der Straße zugewandten Nutzungen des
Kindergartens und der Ausstellung im EG als Glasfassade und die introvertierten,
ausschließlich über das Haupthaus erreichbaren Büros in den Obergeschossen. Deren
Reihung und vollständig flexible Teilung wird nicht nach außen abgebildet. Das
aus dem Bestand abgeleitete Thema Lochfassade wird mit einem Grundmodul aus
zwei verschiedenen Breiten geschoßweise versetzt und führt zu einer vielfältigen Lesbarkeit
von horizontalen, vertikalen und diagonalen Mustern. Der helle, geschliffene
Naturstein reflektiert den Bestand aus dem späten 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts.
Alle planungsrechtlichen Anforderungen werden eingehalten. Für das Atrium ist
eine Befreiung erforderlich und möglich, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar
ist und die Belange des Denkmalschutzes in besonderer Weise mit den Erfordernissen
der historischen und künftigen Nutzung in Einklang bringt.